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Dreieichschule
Gymnasium des Kreises Offenbach
Goethestr. 6, 63225 Langen
Tel: 06103-303390
Fax: 06103-3033911




Information zur Winterfahrt
der Klassen 10 im Januar 2008






> Einleitung
> Information vom 19.11.2007:
An die Eltern und Schüler der Klassen 10
> Unterkunft
Abfahrts- und Ankunftszeiten
Begleitende Lehrer
> Nicht vergessen, Tipps + Details, Verpflegung


Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10,

nachdem die Unterkunft des letzten Jahres völlig überraschend abgesagt wurde, konnten wir mit viel Glück und in letzter Minute zwei Alternativen finden. Leider hat die von uns favorisierte Alternative im Kleinwalsertal Probleme mit den Brandschutzbestimmungen und musste uns daher auf nächstes Jahr vertrösten.

M. StorckUnser aktuelles Fahrtenziel ist das Cubehotel in Leermoos–Biberwier. Das Hotel befindet sich direkt am Skilift und bietet einen für Schulfahrten außergewöhnlichen Komfort. Fitnessraum, Sauna, Wellnessbereich, Kletterwände, Discothek und Computerspieleraum stehen zur Verfügung und bieten entsprechende Alternativen nach dem Skifahren.

Obwohl das Cubehotel unter normalen Umständen nicht unserer Preiskategorie entspricht, konnten wir durch glückliche Umstände dieses Angebot für 2008 realisieren, ohne die Preise zu erhöhen.

Hier unten stehen nun die aktuellen Informationen für Eltern und Schüler vom 19.11.2007. Der Text seht auch als .pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

gez.. Martin Storck


Information zur Winterfahrt der Klassen 10 im Januar 2008

An die Eltern und Schüler der Klassen 10 !
Die Vorbereitungen zu unserer Winterfahrt im Januar 2008 sind in vollem Gange. Wie am Infoabend angekündigt,  informieren wir regelmäßig über den aktuellen Stand.

Zum Skiverleih : Die Leihgebühr für Ski oder Snowboard, Schuhe und Helm beträgt 65,- Euro für die gesamte Zeit.

Sontiges: Für den Saunabereich des Hotels und eventuelle Ausflüge in eine Badeanstalt sollte angemessene Badebekleidung eingepackt werden. Im Rahmenprogramm wird unter Anderem ein Ausflug nach Innsbruck angeboten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 30,- Euro.

Die untenstehende Belehrung ist bis zum 28.11. 07, unterschrieben an den Klassenlehrer abzugeben.


Skilehrgang der Klassen 10   -   Belehrung
Erklärung und Belehrung gemäß des Erlasses über Schulwanderungen, Schulfahrten, usw.
vom 15. September 2003 (ABL. 10/03)

1.   Wir haben davon Kenntnis genommen, dass sich unser Kind während der Dauer des Lehrgangs nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Lehrers aus einer Gruppe von drei Schülern entfernen darf, dass es die Anweisung des Lehrers befolgen muss und während der Busfahrt besondere Anordnungen gelten, über die die Schüler vor Antritt der Fahrt belehrt werden.

2.   Auf Wertgegenstände, Personalausweis und Geld ist selbst zu achten (kein finanzieller Ersatz durch Lehrer oder Jugendhotel)

3.   Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind in einer Gruppe von  mindestens drei Schülern bis spätestens 22.00Uhr die Klassengemeinschaft verlassen darf.  Während dieser Zeit untersteht unser Kind nicht der Aufsichtspflicht durch den Lehrer, sondern wir tragen während dieser Zeit die Verantwortung für unser Kind.
Ab 23.00 Uhr ist Bettruhe. Ausnahmen regeln die Lehrkräfte.

4.   Falls unser Kind aus triftigen Gründen den Lehrgang vorzeitig abbrechen müsste, z.B. wegen eines telegraphischen Rückrufes, wegen Erkrankung und einer vom Arzt empfohlenen sofortigen Heimreise, wegen Verstößen gegen die Anordnung der Lehrkraft oder gegen vorliegende Belehrung, so holen wir es ab, lassen es abholen oder gestatten ihm alleine zurückzufahren. In diesen Fällen entbinden wir die aufsichtsführende Lehrkraft von der Verantwortung und den zusätzlich entstehenden Kosten.

5.   Wir sind über folgendes unterrichtet: Auf der Hin- und Rückfahrt ist es verboten, Alkohol mitzunehmen und zu konsumieren. In den Unterkünften ist der Konsum und Besitz von Alkohol nicht erlaubt. Schülern über 16 Jahren ist im Rahmen des Jugendschutzgesetzes gestattet nach dem Abendessen, an öffentlichen Ausschänken Alkohohl zu bestellen und zu konsumieren; ausgenommen sind Spirituosen. Ein unangemessener Umgang mit Alkohol (Trunkenheit) zieht Sanktionen nach sich.

6.   Wir stimmen zu, dass unser Kind in geschlossenen Badeanstalten baden darf.

7.  Wir sind davon unterrichtet, dass die Teilnahme am Skiunterricht Pflicht ist.

8.   Die Skiausrüstung meines Kindes befindet sich in einwandfreiem Zustand.

9.  Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind in einem von der Lehrkraft genau angegebenen und abgegrenzten  Gelände, das von ihr jederzeit einsehbar ist, in einer Gruppe von mindestens drei Schülern frei skifahren darf.

10.  Wir bestätigen den Empfang der Anschrift und der Rufnummer, unter der unser Kind für die Dauer des Lehrgangs zu erreichen ist. (Infoschreiben vom 10.11.07)



Informationen zur Rechtslage und Versicherungen

§§ 164 ff. BGB, Ziff. III Nr. 1,3 des Erlasses für Schulwanderungen und Schulfahrten vom 15.09.2003

Die Lehrkraft handelt bezüglich der abzuschließenden Verträge (mit dem Beförderungs-, Beherbergungsunternehmen etc.) als Vertreter der Eltern.
Wenn einzelne Schülerinnen oder Schüler nicht an der Fahrt teilnehmen, so werden die anteiligen Reisekosten, die bereits entstanden sind bzw. nicht mehr rückgängig gemacht werden können, einbehalten. Dies gilt sowohl dann, wenn wegen Erkrankung oder aus anderen wichtigen persönlichen Gründen, eine Teilnahme nicht stattfindet, als auch bei einer Nichtteilnahme wegen Nichtversetzung, Schulwechsel oder Ausschluss von der Klassenfahrt durch die Lehrkraft.

Aufgrund dieser Rechtslage ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zu empfehlen.

 

Versicherungsschutz

§§ 164 ff. BGB, Ziff. IV des Erlasses für Schulwanderungen und Schulfahrten vom 15.09.2003

  1. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der schulischen Veranstaltung, auch im Ausland, stehen.
  2. Hierunter fallen insbesondere die Hinfahrt zum Zielort, die Rückfahrt, der Schulweg und die Teilnahme am Unterricht, sowie gemeinsame Veranstaltungen der Gruppe unter Aufsicht der Lehrkraft; weiterhin solche Veranstaltungen, die nach Neigung und Interesse außerhalb des Klassen- oder Gruppenverbandes besucht werden und die von der Lehrkraft als pädagogisch zweckdienlich und mit den Zielen der schulischen Veranstaltung vereinbar beurteilt werden.
  3. Nicht versichert sind Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich dem privaten Bereich zuzurechnen sind.

 

Es wird empfohlen, für nicht versicherte Bereiche eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.

Wir sind informiert, dass wir für alle Vorkommnisse haften, die unser Kind durch eigenes Verhalten und durch Verstoß gegen  o. g. Belehrungen (einschl. geltender Hausordnung) verursacht.

 

Name, Vorname, Klasse: ......................................................... 10......

 

Wir erklären, dass unser Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und kein organisches Leiden hat, das es an der Teilnahme des Lehrgangs hindert.
Falls Ihr Kind an Krankheiten leidet oder gelitten hat, worüber die Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt werden sollten (z. B. Herzfehler, Asthma, Diabetes Allergien usw.), bitte hier aufführen:

................................................................................................................................

 

Unsere Krankenversicherung ist die .............................................................................

Wir sind unter folgender Anschrift zu erreichen: 


...........................................................................................................................

 

Telefon:   ..............................................................................................................

 

Wir haben von der Belehrung und den Informationen zur Rechtslage und Versicherungsschutz für die Kurse 2008 Kenntnis genommen.

 

............................................................................., den   .........................................

                                     
...............................................................................................................................
(Unterschrift des/der Schülers/Schülerin)

 ..............................................................................................................................
 (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten


M.Storck, Darmstadt, den 19.11.07, Schulsportleiter Dreieichschule

> Unterkunft


Abfahrts- und Ankunftszeiten


Begleitende Lehrer

Unterkunft:
Cubehotel Biberwier-Lermoos
(ca. 110 km von München, Fahrzeit ca. 6,5 Stunden)
Fernpass-Straße 71-72, A-6633 Biberwier, Tel.: 0043(0)567322565, www.cube-hotels.com



Abfahrts- und Ankunftszeiten:
Abfahrt nach Biberwier:
14.1., 10.00 Uhr (Treffpunkt 9.30 Uhr; Parkplatz am Hallenbad in Langen) (keine Hartschalenkoffer!)

Abfahrt zurück nach Langen: 20.1., 14.30 Uhr
Ankunft in Langen : 20.1., ca. 21.00 Uhr (Parkplatz am Hallenbad)


Begleitende Lehrer
:
Frau Aurich, Frau König, Frau Horcher-Müller, Herr Krönung, Herr Volpert, Herr Dr. Begert, Herr Dr. Brockman, Herr Sorgenfrei, Herr Zwitkowitsch, Herr Heinze, Herr Oblaender, Herr Storck, 3 Hilfsskilehrer


> Nicht vergessen


Tipps, Details


Verpflegung

Nicht vergessen:
Reisepass oder Personalausweis ins Handgepäck!


Tipps, Details:
Skibekleidung, Sonnencreme, Sonnenbrille, lange Unterwäsche, Skihandschuhe, Mütze, Skisocken, feste Schuhe, Haus- oder Turnschuhe, Handtücher, Toilettenartikel, Gesellschaftsspiele,
Filme für die Busfahrt, Bettwäsche wird gestellt!


Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Zimmerbelegung vor Ort!


Verpflegung:

Die Vollpension besteht aus Frühstück, wahlweise Lunchpaket oder Mittagssnack im Hotel und Abendessen. Das Lunchpaket wird beim Frühstück selbst zusammengestellt. (Tasche oder Rucksack für Lunchpaket mitbringen!)

Da einige Eltern den ausstehenden Betrag von 320,- Euro noch nicht bezahlt haben, möchte ich noch einmal daran erinnern, möglichst bald an den Klassenlehrer zu überweisen.

ALLE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE AUCH IN KÜRZE AUF DER SCHULHOMEPAGE !!!

Wir freuen uns auf eine schöne Woche!

Für das Skiteam, M.Storck


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Winterwoche 2007 Winterwoche 2007
M. Storck, Webteam, 212.11.2007