Information zur Winterfahrt der Klassen 10 im Januar 2008
An die Eltern und Schüler der Klassen 10 !
Die Vorbereitungen zu unserer Winterfahrt im Januar 2008 sind in vollem Gange. Wie am Infoabend angekündigt, informieren wir regelmäßig über den aktuellen Stand.
Zum Skiverleih : Die Leihgebühr für Ski oder Snowboard, Schuhe und Helm beträgt 65,- Euro für die gesamte Zeit.
Sontiges: Für den Saunabereich des Hotels und eventuelle Ausflüge in eine Badeanstalt sollte angemessene Badebekleidung eingepackt werden. Im Rahmenprogramm wird unter Anderem ein Ausflug nach Innsbruck angeboten. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 30,- Euro.
Die untenstehende Belehrung ist bis zum 28.11. 07, unterschrieben an den Klassenlehrer abzugeben.
Skilehrgang der Klassen 10 - Belehrung
Erklärung und Belehrung gemäß des Erlasses über Schulwanderungen, Schulfahrten, usw.
vom 15. September 2003 (ABL. 10/03)
1. Wir haben davon Kenntnis genommen, dass sich unser Kind während der Dauer des Lehrgangs nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Lehrers aus einer Gruppe von drei Schülern entfernen darf, dass es die Anweisung des Lehrers befolgen muss und während der Busfahrt besondere Anordnungen gelten, über die die Schüler vor Antritt der Fahrt belehrt werden.
2. Auf Wertgegenstände, Personalausweis und Geld ist selbst zu achten (kein finanzieller Ersatz durch Lehrer oder Jugendhotel)
3. Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind in einer Gruppe von mindestens drei Schülern bis spätestens
22.00Uhr die Klassengemeinschaft verlassen darf. Während dieser Zeit untersteht unser Kind nicht der Aufsichtspflicht durch den Lehrer, sondern wir tragen während dieser Zeit die Verantwortung für unser Kind.
Ab 23.00 Uhr ist Bettruhe. Ausnahmen regeln die Lehrkräfte.
4. Falls unser Kind aus triftigen Gründen
den Lehrgang vorzeitig abbrechen müsste, z.B. wegen eines telegraphischen Rückrufes, wegen Erkrankung und einer vom Arzt empfohlenen sofortigen Heimreise, wegen Verstößen gegen die Anordnung der Lehrkraft oder gegen vorliegende Belehrung, so holen wir es ab, lassen es abholen oder gestatten ihm alleine zurückzufahren. In diesen Fällen entbinden wir die aufsichtsführende Lehrkraft von der Verantwortung und den zusätzlich entstehenden Kosten.
5. Wir sind über folgendes unterrichtet: Auf der Hin- und Rückfahrt ist es verboten,
Alkohol mitzunehmen und zu konsumieren. In den Unterkünften ist der Konsum und Besitz von Alkohol nicht erlaubt. Schülern über 16 Jahren ist im Rahmen des Jugendschutzgesetzes gestattet nach dem Abendessen, an öffentlichen Ausschänken Alkohohl zu bestellen und zu konsumieren; ausgenommen sind Spirituosen. Ein unangemessener Umgang mit Alkohol (Trunkenheit) zieht Sanktionen nach sich.
6. Wir stimmen zu, dass unser Kind in geschlossenen Badeanstalten baden darf.
7. Wir sind davon unterrichtet, dass die Teilnahme am Skiunterricht Pflicht ist.
8. Die Skiausrüstung meines Kindes befindet sich in einwandfreiem Zustand.
9. Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind in einem von der Lehrkraft genau angegebenen und abgegrenzten Gelände, das von ihr jederzeit einsehbar ist, in einer Gruppe von mindestens drei Schülern frei skifahren darf.
10. Wir bestätigen den Empfang der Anschrift und der Rufnummer, unter der unser Kind für die Dauer des Lehrgangs zu erreichen ist. (Infoschreiben vom 10.11.07)
Informationen zur Rechtslage und Versicherungen
§§ 164 ff. BGB, Ziff. III Nr. 1,3 des Erlasses für Schulwanderungen und Schulfahrten vom 15.09.2003
Die Lehrkraft handelt bezüglich der abzuschließenden Verträge (mit dem Beförderungs-, Beherbergungsunternehmen etc.) als Vertreter der Eltern.
Wenn einzelne Schülerinnen oder Schüler nicht an der Fahrt teilnehmen, so werden die anteiligen Reisekosten, die bereits entstanden sind bzw. nicht mehr rückgängig gemacht werden können, einbehalten. Dies gilt sowohl dann, wenn wegen Erkrankung oder aus anderen wichtigen persönlichen Gründen, eine Teilnahme nicht stattfindet, als auch bei einer Nichtteilnahme wegen Nichtversetzung, Schulwechsel oder Ausschluss von der Klassenfahrt durch die Lehrkraft.
Aufgrund dieser Rechtslage ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zu empfehlen.
Versicherungsschutz
§§ 164 ff. BGB, Ziff. IV des Erlasses für Schulwanderungen und Schulfahrten vom 15.09.2003
- Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der schulischen Veranstaltung, auch im Ausland, stehen.
- Hierunter fallen insbesondere die Hinfahrt zum Zielort, die Rückfahrt, der Schulweg und die Teilnahme am Unterricht, sowie gemeinsame Veranstaltungen der Gruppe unter Aufsicht der Lehrkraft; weiterhin solche Veranstaltungen, die nach Neigung und Interesse außerhalb des Klassen- oder Gruppenverbandes besucht werden und die von der Lehrkraft als pädagogisch zweckdienlich und mit den Zielen der schulischen Veranstaltung vereinbar beurteilt werden.
- Nicht versichert sind Tätigkeiten der Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich dem privaten Bereich zuzurechnen sind.
Es wird empfohlen, für nicht versicherte Bereiche eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen.
Wir sind informiert, dass wir für alle Vorkommnisse haften, die unser Kind durch eigenes Verhalten und durch Verstoß gegen o. g. Belehrungen (einschl. geltender Hausordnung) verursacht.
Name, Vorname, Klasse:
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Wir erklären, dass unser Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und kein organisches Leiden hat, das es an der Teilnahme des Lehrgangs hindert.
Falls Ihr Kind an Krankheiten leidet oder gelitten hat, worüber die Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt werden sollten (z. B. Herzfehler, Asthma, Diabetes Allergien usw.), bitte hier aufführen:
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Unsere Krankenversicherung ist die
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Wir sind unter folgender Anschrift zu erreichen:
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Telefon: ..............................................................................................................
Wir haben von der Belehrung und den Informationen zur Rechtslage und Versicherungsschutz für die Kurse 2008 Kenntnis genommen.
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(Unterschrift des/der Schülers/Schülerin)
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(Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
M.Storck, Darmstadt, den 19.11.07,
Schulsportleiter Dreieichschule